Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 120/10 Betreff: Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, den Verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren, indem das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg so montiert wird, dass es deutlich zu erkennen ist und zusätzlich Piktogramme, etwa durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung, angebracht werden. Begründung: Dankenswerterweise wurde der Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet. Leider ist das Schild bei der Einfahrt aus der der Straße Am Honigberg aber so verdeckt montiert, dass es kaum wahrgenommen wird. Auch ansonsten ignorieren viele Verkehrsteilnehmer leider die für diesen Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit. Das ist aber sehr gefährlich, weil in diesem unübersichtlichen Bereich ohne Bürgersteig zunehmend mehr Fußgänger unterwegs sind. Insofern ist dieser Verkehrsberuhigte Bereich noch deutlicher zu kennzeichnen. Das könnten insbesondere thermoplastische Fahrbahnmarkierungen erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1012 2021 Die Vorlage OF 120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 116/10 Betreff: Altglascontainer in Berkersheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die beiden Altglascontainer im Wohngebiet vor dem Haus "Am Hohlacker 12" in 60435 Frankfurt-Berkersheim eine andere Stellfläche gefunden werden kann. Begründung: Die Anwohner fühlen sich von den Einwerfenden, die die Einwurfzeiten nicht beachten und auf Hinweise nicht reagieren, zunehmend gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 997 2021 Die Vorlage OF 116/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2021, OF 289/14 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Umsetzung des Beschlusses §3762 vom 28.02.2019 zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß, zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Verkehrsdezernenten auf, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten .ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten so dass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und den Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grünen NR747 vom 28.01.2019) sowie dem OBR 14 (z.B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Räder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen die enge Unterführung dann mit LKWs, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7310 2021 Die Vorlage OF 289/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Betreff: Beseitigung der Gründungen bei Rückbau der Erweiterung der Berkersheimer Bahnstraße im Berkersheimer Niddagrund Vorgang: OM 6505/20 OBR 10; ST 2166/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge erläutern, wie die in der ST 2166 angesprochene tiefgründige Lockerung dazu führen wird, die zur Gründung der dortigen Baustraße eingebrachten Schottersäulen zu beseitigen? Begründung: Sinn der Anfrage des OBR, OM 6505 vom 15.09,2020 war es, zu klären, wie die eingebrachten Schotterkerne in diesem für den Wasserhaushalt besonders sensiblen Bereich im Rahmen des Rückbaus wieder entfernt werden können. Eine tiefgründige Lockerung verteilt den Schotter auf den ersten Anschein eher, als dass sie ihn entfernt. Insofern liest sich die Stellungnahme eher so, als ob hier einfach der problematische Bereich wieder mit Mutterboden abgedeckt und eingesät wird. Das löste aber das Problem gerade nicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1947 2021 Die Vorlage OF 1145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1147/10 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form die Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird. Ferner möge er berichten, wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung "Im Wiesengarten" wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des OBR immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint er sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, so dass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massive Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2021 Die Vorlage OF 1147/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1091/10 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, das Verbindungsstück zwischen den Straßen am Honigberg und am Hohlacker in Berkersheim in eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zu verwandeln und die Übergänge über die Berkersheimer Hohl so abzusenken an der Einmündung in am Honigberg, dass man ohne Probleme mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen in diesen Bereich einfahren kann. Begründung: Dieser Abschnitt hat keinerlei Bürgersteig und ist schwer einzusehen. Zudem wird hier in letzter Zeit immer mehr so geparkt, dass man nur noch schwer durchkommt. Dadurch ist dieser Bereich für Fußgänger sehr gefährlich. Gerade wenn diese aber auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind oder Kinderwagen mitführen, können sie aber nicht auf dem höheren Fußweg oberhalb der Straße gehen, weil sie ansonsten am anderen Ende Treppen überwinden müssen. Es ist deshalb eine Verlangsamung des Verkehrs und Verhinderung von Parken geboten, damit die Fußgänger hier einigermaßen ungefährdet laufen können. Dies könnte durch Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in diesem Bereich erreicht werden. Zudem ist hier eine Zuwegung durch den Bürgersteig der Straße Berkersheimer Hohl zwar gegeben, allerdings ist aber, anders als ansonsten an den meisten Stellen in Berkersheim, keine Absenkung gegeben, wenn man als Fußgänger weiter auf der Straße am Honigberg gehen will. Insofern sollte auch dieses Problem mit gelöst werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1841 2020 Die Vorlage OF 1091/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Spielstraße" im Betreff und im Tenor sowie in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3824/18 OBR 10; ST 791/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in der ST 791 angekündigten weiteren Beratungen bzw. Prüfungen inzwischen abgeschlossen sind und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Begründung: In der o.g. Stellungnahme hat der Magistrat mitgeteilt, dass weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich seien, er werde dann umgehend berichten. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Stattdessen sehen die Anwohner*innen ihre Sicherheit und ihre Ruhe durch schnellfahrende Autos zunehmend als gefährdet an, insbesondere nachts. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1807 2020 Die Vorlage OF 1074/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1034/10 Betreff: Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zeitnah eine Aufnahme aller Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen sowie ihrer Durchsatz- und Rückhaltekapazität im Ortsbezirk 10 veranlassen. Damit soll zunächst der Bestand gesichert aufgenommen werden, um dann ggf. auf einer verlässlichen Grundlage bestimmen zu können, wo es zu Erweiterungen kommen muss. Begründung: Durch die Starkregenereignisse der letzten Jahre stoßen die Entwässerungseinrichtungen im Ortbezirk 10 erkennbar immer häufiger an Grenzen. So sind Schädigungen von über hundert Haushalten am Frankfurter Berg nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Gleichzeitig sind bestimmte Entwässerungsanlagen anscheinend gar nicht mehr bekannt und werden dementsprechend auch nicht gepflegt. So besteht wohl in Berkersheim im Bereich Am Hohlacker/an der Roseneller ein Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken, das nicht mehr bekannt ist und deshalb auch nicht mehr gepflegt wird. Da dadurch die Zisternen versanden und ihrer Rückhaltefunktion nicht mehr gerecht werden können, besteht auch hier die Gefahr, dass es zu Rückstaus kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, für den gesamten Ortsbezirk eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um Schwachstellen des Entwässerungssystems zu identifizieren und so zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6500 2020 Die Vorlage OF 1034/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1041/10 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie genau die in Magistratsbericht B 316/2020 zu Frage 2 angesprochene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße aussehen soll, insbesondere wie die massiven Verdichtungen des Bodens durch Einbringung von Schottersäulen und Betonfundamenten wieder beseitigt werden sollen. Begründung: Zur Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße für den Bauverkehr und die Erweiterung der Harheimer Brücke sind massive Verdichtungen und Befestigungen im Untergrund in dem sensiblen Bereich, der als Grüngürtel durchaus unter Schutz steht, erforderlich gewesen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfordert also nicht nur, wie in dem Bericht angesprochen, die Einsaat von Wiese, sondern zunächst das weiträumige Auskoffern des Geländes und das Wiederanfahren von entsprechend unbelastetem Boden. Das ist in diesem Bereich durch die schwierige Verkehrserschließung nicht unproblematisch. Deshalb ist es dringend geboten, hier bereits frühzeitig auch ein Rückbaukonzept vorzusehen. Nachdem diese Erweiterungen im Planfeststellungsbeschluss nie vorgesehen waren, sind entsprechende Maßnahmen auch nicht behandelt worden und müssen dementsprechend in den nachträglichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden vorgesehen sein. Da diese nie offengelegt werden, können die berechtigten Interessen ohne entsprechende Auskünfte nicht wahrgenommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6505 2020 Die Vorlage OF 1041/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1009/10 Betreff: Altglascontainer Am Hohlacker 16 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Bereich "Am Hohlacker 16" deutlich leisere Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas zu planen und zu realisieren. Begründung: Da eine Ersatzfläche für Altglascontainer leider nicht ohne Lärmbelästigung realisierbar ist, bleibt für die Lösung des Lärmproblems lediglich ein rascher Austausch des bestehenden Containers durch deutlich leisere Unterflurcontainer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6305 2020 Die Vorlage OF 1009/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1000/10 Betreff: Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen sicherzustellen, dass an der neu geschaffenen Ausweichstelle auf der Berkersheimer Bahnstraße gegenüber dem vorletzten Haus auf Berkersheimer Seite Richtung Harheim, wieder ein durchgängiger Bürgersteig für Fußgänger zwischen Harheim und Berkersheim hergestellt wird. Begründung: Die Berkersheimer Bahnstraße weist zwischen Berkersheim und Harheim nur einen schmalen einseitigen Bürgersteig auf. Dieser wird aber dringend benötigt, weil auch im Dunkeln hier viele Fußgänger unterwegs sind, um vom und zum S-Bahnhof-Berkersheim zu gelangen. Nun ist dieser durch eine Ausweichstelle unterbrochen worden, die die Deutsche Bahn nach ihrer Aussage auf Anweisung des Straßenverkehrsamts errichtet hat, um ihren Bauverkehr abwickeln zu können. Wenn nun in dieser Ausweichstelle aber Baufahrzeuge stehen sollten, können, gerade bei regem Bauverkehr, die Fußgänger nicht mehr weitergehen, weil sie ansonsten ins Feld herabsteigen und über einen Graben springen müssten. Ein solcher Zustand ist unzumutbar und muss deshalb schleunigst behoben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6183 2020 Die Vorlage OF 1000/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 996/10 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, gemäß den beigefügten Lageplänen des Bürgervereins Berkersheim drei zusätzliche Sitzbänke errichten zu lassen. Dabei sollen folgende Standorte berücksichtigt werden: 1. Im Bereich der Unterführung der B 3 auf dem Feldweg zwischen der Straße "Am Hohlacker" und dem Heilsberg (eine Bank), 2. im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39 (zwei Bänke). Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6170 2020 Die Vorlage OF 996/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die vom Bürgerverein zur Verfügung gestellten Lagepläne als Anlage beigefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 974/10 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, so dass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2020 Die Vorlage OF 974/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 956/10 Betreff: Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Genehmigungen für die Ertüchtigung der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und für weitere Baulogistik im Bereich des Berkersheimer Bahnhofs erteilt wurden und welche Maßnahmen darin vorgesehen sind, um die dadurch offensichtlich erlaubten massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II wieder rückabzuwickeln. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn war eine Ertüchtigung der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim und Baulogistik im jetzt erfolgten Umfang nördlich des Berkersheimer Bahnhofs nicht vorgesehen. Da keine Planänderung erfolgte, muss die Stadt in erheblichem Ausmaße Sondergenehmigungen zum Eingriff in den Grüngürtel Schutzzone II erteilt haben, damit die nun vorgenommenen massiven Eingriffe überhaupt erfolgen konnten. Dieses Vorgehen ist für alle außer der Deutschen Bahn in keiner Weise transparent und insofern auch nicht angreifbar, um auf eine angemessene Interessenabwägung in dieser besonders sensiblen Zone zu dringen. So ist das Gelände um die Brücke auf Berkersheimer Seite sehr feucht. Das hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das Gelände auf östlicher Seite der Berkersheimer Bahnstraße massiv durch mit Kies verfüllte Bohrungen befestigt wurde, weil hier wohl Aufmarschflächen für Lastkraftwagen angelegt werden sollen. Es ist schwerlich vorstellbar, wie diese Kiesverfüllungen jemals wieder beseitigt werden sollten. Auch die Containeranlage, die nördlich des Berkersheimer Bahnhofs errichtet wurde, stellt einen erheblichen Eingriff dar und muss entsprechend sorgfältig rückgebaut werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5876 2020 Die Vorlage OF 956/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 237/14 Betreff: Getrennter Radweg auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, einen getrennten Radweg auf der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Berkersheimer Bahnhof zu planen und nach Abschluss der Bauarbeiten der DB einzurichten. Begründung: Die ursprünglich einspurige Straße ist ausschließlich für Kleinbusse und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Der durch hohen Bordstein abgetrennte Gehweg ist zu schmal, um den Rad- und Fußgängerverkehr gleichzeitig aufzunehmen. Zur Erhöhung der Sicherheit auf dieser von Radfahrern stark frequentierten Rad-Schnellverbindung Richtung Ínnenstadt ist eine deutliche Trennung der Busse und des zulässigen motorisierten Verkehrs vom Rad- und Fußgängerverkehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5861 2020 Die Vorlage OF 237/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "abgetrennten, niveaugleichen und farblich markierten Rad- und Fußweg" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 851/10 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass ein Beweissicherungssicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der "Berkersheimer Weg" in Richtung Bad-Vilbel an der Einmündung in die Straße "Am Hohlacker" nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung am Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr in Frage gestellt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5228 2019 Die Vorlage OF 851/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Richtung Bad Vilbel" die Worte "östlich der Straße Am Hohlacker" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 827/10 Betreff: Radschnellwegekonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere dem ADFC - und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu einem weitgefassten runden Tisch einzuladen, um gemeinsam ein Konzept für Radschnellwege für den Frankfurter Norden zu entwickeln. Begründung: Radfahren ist eine der zukunftsorientierten Mobilitätsarten. Auch Radschnellwege sind sinnvoll. Dafür sind Trassen geeignete Trassen erforderlich. Das sehr enge Berkersheimer Niddatal erscheint vielen Bürgern (mit und ohne Kindern oder Hunden), Naherholungssuchenden, Anliegern, Landwirten sowie Sportlerinnen und Sportlern (unter anderen auch den teils sehr jungen Reiterinnen und Reitern) für einen etwaigen Radschnellweg zu gefährlich und somit ungeeignet. Alternativrouten sind deshalb umgehend an einem Runden Tisch zu erarbeiten. Es wäre schade, wenn es keinen Radschnellweg im Frankfurter Norden geben könnte, weil nicht rechtzeitig und vernetzt über geeignete Alternativrouten nachgedacht und sich ausgetauscht wird. Auf Wunsch des ADFC wird es ein erstes nicht öffentliches Werkstattgespräch des ADFC gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirates 10 und Betroffenen vor Ort geben. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Für die übergeordneten Abstimmung sollte nun der Magistrat zu einem runden Tisch einladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Es dient zur Kenntnis, dass das in der Vorlage OF 827/10 im letzten Absatz erwähnte Werkstattgespräch am 30.09.2019 ab 17.00 Uhr an der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" stattfinden wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5088 2019 Die Vorlage OF 827/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 735/10 Betreff: Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2019 Die Vorlage OF 735/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 734/10 Betreff: Schrittgeschwindigkeit im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im extrem engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße neben etwaigen baulichen Hilfen für den dort leider fehlenden Bürgersteig nunmehr auch ehestens Schritttempo zu verfügen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4379 2019 Die Vorlage OF 734/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Schrittgeschwindigkeit" im Betreff und das Wort "Schritttempo" im Tenor durch die Angabe "Zehn km/h" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 731/10 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber stehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zu Grunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Mittlerweile ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungplan eng begrenzt. Jetzt befinden sie sich in der Nähe der B3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4377 2019 Die Vorlage OF 731/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Aufzählungspunkt "- wieso, deutlich erkennbar, Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen? So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt." erweitert wird und der entsprechende Abschnitt in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 175/14 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke, für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim, erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, ca. 340 m flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung von der "Philipp-Schnell-Straße" über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße "alte Niddabrücke", installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß / Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße (alte Niddabrücke), ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 175/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4519 2019 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "entsprechende Beleuchtung" die Worte "möglicherweise mittels Solarleuchten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 172/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung der OF 156/14 vom 22.10.2018. Begründung: Es handelt sich um die Frage, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen. Die damalige Begründung lautete: "Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit Lkws zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dienen wird." Die Bauarbeiten zur Verbreiterung haben inzwischen begonnen und der Ortsbeirat interessiert sich zuständigkeitshalber für die Planungen für den Rückbau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4356 2019 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 172/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 705/10 Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenstellen, die sich mit der Deutschen Bahn Netz AG daran macht, den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn zu optimieren, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Begründung: Nach Aussage der Deutschen Bahn Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere betrifft entweder die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder Durchfahrten durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgänger-Verkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4304 2019 Die Vorlage OF 705/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Vorgang: OA 247/18 OBR 10, V 265/16 OBR 10, ST 485/17, ST 1825/17 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates OA 247 vom 17.04.2018, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 747 vom 23.01.2019 wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: ... Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2018, OF 657/10 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Nachteile würden insbesondere zu Lasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen, 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim, 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastrophen-Einsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind, 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. ä., 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, dass die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet ist, inklusive einer Ampelregelung geprüft, 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen, 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde - ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2018, OF 616/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21.09 Uhr bis 21.19 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4017 2018 1. Die Vorlage OF 616/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 657/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., 1 BFF und 1 FDP gegen SPD, 1 BFF und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 645/10 Betreff: An- und Abfahrkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechenden Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4030 2018 Die Vorlage OF 645/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 614/10 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche Hinweise Vorgang: ST 1485/18; ST 1486/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass durch die Straßenbaubehörde in der Renettensstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den ST 1485 und ST 1486 vom 06.08.2018 in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den OBR an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtsberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3824 2018 Die Vorlage OF 614/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor der Auflistung von Ortsangaben "Hagebuttenweg/Luzernenweg" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 616/10 Betreff: Omega-Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Nachteile würden insbesondere zu Lasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen, 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim, 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastrophen-Einsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind, 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. ä., 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, dass die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet ist, inklusive einer Ampelregelung geprüft, 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen, 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Na chteilen aufzuführen Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde - ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2018, OF 657/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 616/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21.09 Uhr bis 21.19 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4017 2018 1. Die Vorlage OF 616/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 657/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., 1 BFF und 1 FDP gegen SPD, 1 BFF und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 156/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen? Begründung: Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit LKW zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Radfahr- und Fußgängerverkehr dienen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2018 Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2018, OF 605/10 Betreff: Berkersheimer Meilenstein Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, es dem Bürgerverein Berkersheim zu ermöglichen, einen Meilenstein mit Hinweisen auf historische Wegebeziehungen vor den kleinen Ladengeschäften der Berkersheimer Obergasse 14 aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um einen Sandsteinblock mit einer Höhe von ca. 1,30m handeln, der anstelle des nicht mehr ansehnlichen Blumenkübels errichtet werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3730 2018 Die Vorlage OF 605/10 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 605/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 594/10 Betreff: Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahn in Berkersheim endlich eingerichtet wird? Begründung: Die Deutsche Bahn nimmt wiederum Transporte durch die Berkersheimer Bahnstraße mit großen Lastern vor. Dies führt zu den erwarteten hohen Belastungen für die Anwohner. Insofern ist es erforderlich, hier Klarheit darüber zu schaffen, wann nun endlich die bahnparallele Baustraße eingerichtet wird. Nach den dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen müsste diese längst errichtet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2018 Die Vorlage OF 594/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 506/10 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen durch Haltelinien die bestehenden Rechts- vor Links-Regelungen verdeutlicht werden. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehre durch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser 30-Zone, wie in anderen im Ortsbezirk durch Haltelinien allen Verkehrsteilnehmern nochmals deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 506/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3262 2018 Die Vorlage OF 506/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 130/14 Betreff: Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, mit dem Bau einer fernbedienbaren Schranke oder mit versenkbaren Pollern an der Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Hausnummer 42 den unerlaubten Durchgangsverkehr zu unterbinden, und zwar auch schon während der Bauarbeiten am Berkersheimer Bahnhof. Begründung: Unabhängig davon, ob dort durch eine Unterführung, eine Brücke oder auf andere Weise der notwendige Verkehr von der einen auf die andere Seite der Schienen geleitet wird, muss der nicht völlig verhinderbare Schleichverkehr dauerhaft mit technischen Mitteln unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2950 2018 Die Vorlage OF 130/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 5.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße "Am Hohlacker" eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird. Damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte. Was angesichts der Straßentopographie eher ausgeschlossen ist. Andererseits, dass dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die zuständigen Ämter werden aufgefordert, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o.ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Bucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2869 2018 Die Vorlage OF 478/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 466/10 Betreff: Aktualisierter Wiederholungsantrag zur Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienen-gleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, so dass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau zu beauftragen, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger- und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a)Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz. Individual-verkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.03.2018, OF 482/10 Antrag vom 29.03.2018, OF 483/10 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 466/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 247 2018 Anregung OA 248 2018 Anregung an den Magistrat OM 3041 2018 1. Die Vorlage OF 466/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 482/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 483/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 125/14 Betreff: Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie viele Sondergenehmigungen zum Befahren des für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weges erteilt wurden und welches die Kritierien für die Vergabe einer solchen Genehmigung sind. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Angabe, ob auch Reisebusse für diesen Weg eine Sondergenehmigung erhalten haben bzw. erhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 125/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme ST 2157 wird zurückgewiesen, da es sich bei der OM 1909 vom 14.08.2017 um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S6 Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2569 2018 Die Vorlage OF 114/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 418/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück "Am Hohlacker" 59 - 31 biegt der Hohlacker kommend vom "An der Roseneller" in Höhe der Häuser 41-45 in einen stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem ca. 110 Grad Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o.g. Bereich, so dass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern "Am Hohlacker" 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da wie oben beschrieben die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt das sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt es immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser "Am Hohlacker" 45 und 43 einzurichten, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2541 2017 Die Vorlage OF 418/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 88/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtiget Lärmgutachten für dieses Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1909 2017 Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 SPD und LINKE.
Parteien: FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht. Begründung: Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 191/10 Betreff: Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim Nach dem vierspurigen Ausbau der Main-Weser-Bahn benötigt Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger. Eine Möglichkeit soll gegeben werden durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten". Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an der größtmöglichen Fahrzeug- und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt des derzeit von der Bundesbahn geplanten Omegabrücke mit breiter Fahrbahn und Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine Brücke ausreichend für den landwirtschaftlichen Betrieb dimensioniert mit Anschluss an einen landwirtschaftlich genutzten Weg Richtung Bad Vilbel und geringer Breite geplant werden kann. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 265 2016 Die Vorlage OF 191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, CDU, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. Ferner möge der Magistrat erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen? Begründung: In ST 1272 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 erforderte deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen. Damit sie Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2016 Die Vorlage OF 158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der ST 605 aus dem Jahr2008 als Antwort auf die OM1618 aus dem Jahr 2007 sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim. Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station Berkersheim an der Einmündung der Straße "Auf der Sandeller" mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung "Im Geiersrain" nach Nordosten). 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu beauftragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf der Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf einen entsprechenden Antrag aus dem Jahr 2007 zu schaffen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Ortsbeiratsinitiative aus dem Jahr 2012 der Magistrat mit der ST20/13 auf die OM1527/12darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat berichtet wird. Am 19.2.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der OBR Sitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 598 2016 Die Vorlage OF 122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 4/10 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: ST 394/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der "Omegabrücke" als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. Weiterhin soll berichtet werden, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung "Im Wiesengarten" bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der ST 394 vom 29.02.2016 wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 4/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 57 2016 Die Vorlage OF 4/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. und Begründung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Betreff: Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim Vorgang: B 125/15; OM 4893/16 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 hatte in seiner Sitzung am 10.03.2015 nach dreimaliger Zurückstellung gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim der Bau einer "Omega-Brücke" vorzusehen ist. Der Magistrat hat mit der B 125 vom 20.03.2015 diesen Beschluss übernommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pläne für den Bau einer Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim, (sogenannte Omega Brücke) im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke auf 4 Gleise, nicht mehr weiter zu verfolgen. Stattdessen soll ein Umbau der Bahnunterführung Im Wiesengarten so erfolgen, dass dort landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntegeräte (z.B. auch Mähdrescher) sowie Rettungsfahrzeuge ungehindert den Bereich nördlich der Bahnlinie erreichen können. Begründung: In der OF 922/10 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen als Argument für den Bau der Brücke unter anderem ausgeführt, dass "...damit die Verknüpfung der Ortsteile Harheim, Berkersheim und Niedereschbach (gemeint ist hier wohl Nieder Erlenbach) mit Preungesheim - und damit ein direkter Zugang zur Innenstadt - gewährleistet ist". Eine solche Maßnahme wird dazu führen, dass eine unerträgliche Verkehrsbelastung im alten Ortsteil von Berkersheim und der Straße Am Dachsberg entsteht, was unbedingt verhindert werden muss! Der Dachsberg ist bekanntlich derzeit schon stark durch den Schleichverkehr über den Heiligenstockweg, besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs, belastet. Ein Bau der "Omega-Brücke" würde eine weitere Belastung durch Fahrzeuge aus Harheim und Umgebung mit sich bringen und das Verkehrschaos in Berkersheim wäre vorprogrammiert. Auch das von anderer Stelle angeführte Argument, dass Berkersheim ohne Brücke über die Bahnstrecke vom Niddatal "abgeschnitten" würde ist falsch. Fußgänger und Radfahrer haben auch nach dem Ausbau auf 4 Gleise, außer der Bahnunterführung Im Wiesengarten, die Möglichkeit im Bereich des künftigen Haltepunktes "Berkersheim Bahnhof" die Bahn zu queren. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wäre das nach einem Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten ebenfalls problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4893 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 940/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 892/10 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeug-Verkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner möge der Magistrat klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun gerade die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat möchte ferner berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch die Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist es geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen 8 Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein 6 bis 7 Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Parties nachts durchs in Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden vom Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4667 2015 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 748/10 Betreff: Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die Bordsteinkanten des Fußgängerüberwegs über die Straße "Im Klingenfeld" überprüfen und barrierefrei abflachen zu lassen, so wie dies zwischenzeitlich in Frankfurt Standard ist, 2. den Kreuzungsbereich der Straßen "Im Klingenfeld" sowie "Am Herrenhof" zu überprüfen und dort für eine bessere Sicht für und auf Kindergartenkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu sorgen, beispielsweise durch Poller. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eltern klagen über Falschparker im Kreuzungsbereich, die sich auch durch Piktogramme nicht abhalten lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 748/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3921 2015 Die Vorlage OF 748/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. im Antragstenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 726/10 Betreff: Konkretisierungen erwünscht, weitere Fragen sollen beantwortet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 19.09.2014 (B 369) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Bezugnehmend auf die Ziffern 1 und 2 des Berichtes B 369 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: a) Wie ist nach dem derzeitigen Planungsstand die genannte Anbindung an die S-Bahn vorgesehen? b) Wie bewertet der Magistrat seine Aussagen zur ausreichenden Breite der genannten Straßen "Am Hohlacker" und "An der Roseneller" vor dem Hintergrund der Parksituation (und der dadurch oft eingeschränkten Breite der Fahrbahn) in diesen Straßen? c) Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Verkehrssituation in den Straßen "Berkersheimer Obergasse", "Berkersheimer Bahnstraße" und "Am Kalten Berg"? d) Ist hinsichtlich der Parkregelungen und/oder der Fahrbahnbreite bezüglich der genannten Straßen eine Änderung geplant? e) Welche Schallschutzmaßnahmen sind nach Auffassung des Magistrats im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs und im Bebauungsplanverfahren zu prüfen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1192 2014 1. a) Die Vorlage B 369 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 726/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 717/10 Betreff: Vorstellung von angeblichen Neuplanungen hinsichtlich des Tunnels der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Verkehrsderzernats in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn baldmöglichst, spätestens im Februar 2014, einzuladen, die Probleme mit dem geplanten Tunnel der Berkersheimer Bahnstraße zu erläutern und gegebenenfalls andere Ersatzplanungen zu erläutern. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlungen Neuplanungen für die Querung der Main-Weser-Bahn durch die Berkersheimer Bahnstraße durch die Deutsche Bahn vorgestellt worden seien. Diese müssten schnellstmöglich auch im Ortsbeirat vorgestellt werden, damit die hier vorhandene Ortskenntnis in die Diskussion einfließen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 717/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor die Worte "spätestens im Februar" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 718/10 Betreff: Neuplanungen der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie angebliche Neuplanungen zur Querung der Main-Weser-Bahn mit dem gegenwärtigen Planfeststellungsbeschluss in Einklang gebracht werden sollen. Begründung: Nach Presseberichten sind im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Ersatzplanungen zu einem Tunnel für die Berkersheimer Bahnstraße vorgestellt worden, weil der Tunnel zu teuer werde. Der Tunnel ist aber nach Abwägung der nun wieder zur Diskussion stehenden Varianten, Omega-Brücke, Ausbau der Unterführung an der Reithalle, seinerzeit als einzig praktisch realisierbare Möglichkeit planfestgestellt worden. Dies erfolgte in vollem Bewusstsein, dass er in wasserführende Schichten eingebracht werden müsste und damit erhebliche Kosten verbunden sein würden. In den Anhörungen war hierauf von der Bürgerinitiative ausdrücklich verwiesen worden. Die Stadt hatte gerade wegen der Unverhältnismäßigkeit dieser Lösung seinerzeit Klage eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen. Insofern erscheint es nicht realistisch, dass nun, ohne eine Planänderung, die abgelehnten Varianten doch verwirklicht werden könnten. Ferner besteht durch den Aufstellungsbeschluss für Berkersheim-Ost im Realisierungsbereich für mögliche Ersatzlösungen zwischenzeitlich auch eine neue Situation, die ebenfalls in eine Neuplanung im Rahmen einer Planänderung einbezogen werden müsste. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2014 Die Vorlage OF 718/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 716/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße - Überquerung Vorgang: ST 609/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der der Ortsvorsteher möge veranlassen, dass zeitnah in einer der nächsten Sitzungen die Planungen zur Überquerung der Bahnstrecke den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierzu sollten, außer dem Verkehrsdezernat, auch Vertreter/innen der Deutschen Bahn eingeladen werden. In der ST 609 von 2013 wurde seitens des Magistrats berichtet, dass die Lösung in Form der Errichtung einer sogenannten "Omega-Brücke" aufgrund der Eingriffe in Privatgrundstücke, Natur und Landschaft (Grüngürtel) nicht möglich sei und ein schienengleicher Bahnübergang aufgrund der Höhenlage der Gleise und der Straße ebenfalls nicht zugelassen werden könne. Die Frage stellt sich nun, ob nicht eine weitere - umwelt- und landschaftsverträglichere -Variante möglich ist, die ggf. auf der Basis einer Sondernutzung für landwirtschaftliche - und Rettungsfahrzeuge beruhen könne, bei der nur mit Sondergenehmigung motorisierter Verkehr zugelassen sei und weiterhin für den Fußgänger/innen- und Radverkehr Überquerungen möglich sind. Auch ist zu klären, ob der Bus an der S-Bahnstadion weiter halten kann. Begründung: Eine "Geradeaus-Brücke" der Lösungen würde - aufgrund der Vorgabe, dass der Bau einer barrierefreien Rampe unabdingbar sei und hier etwa ca. 600 m lang sei und in den Ort hineinführen würde - von den Bürger/innen nicht akzeptiert. Beim Bau einer Omega-Brücke würden die landschafts- und umwelttechnischen Bedenken nun verworfen und wohl ein Eingriff in den Grüngürtel vorgenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 183/14 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) Alternative Lösungen Nach aktuellen Informationen ist beim Bau der planfestgestellten Lösung einer Straßenunterführung aufgrund technischer Probleme mit Grundwasser mit erheblich höheren Baukosten zu Lasten der Stadt Frankfurt zu rechnen. Aus diesem Grund soll schnell eine preisgünstigere Alternativlösung gefunden werden. Der Magistrat wird aufgefordert, Alternativen auch anhand folgender Kriterien zu prüfen: 1. Die Haltestelle für den Bus 25 muss nach dem Bau der zwei zusätzlichen Gleise verlegt werden. Dadurch müssen Fahrgäste zukünftig bei der Unterführung zwischen Bus und S-Bahn-Gleis fürs Umsteigen etwa 100 Meter Fussweg zurücklegen. Dieser Weg darf bei einer Alternative nicht deutlich länger sein, da sonst der angegebene Beschleunigungseffekt für die S6 durch zwei zusätzliche Gleise wieder aufgefressen wird. 2. Die Berkersheimer Bahnstraße ist als Radverbindung die schnellste Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach nach Berkersheim, Preungesheim und nachfolgend Innenstadt. Jetzt schon sind die langen Wartezeiten bei heruntergelassener Schranke das größte Problem für die Wegebilanz. Eine Alternativlösung darf für den Radverkehr nicht deutlich nachteilhafter als eine Unterführung sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2014 Die Vorlage OF 183/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 721/10 Betreff: Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg Auf der Straße Am Honigberg, entlang der nördlich gelegenen Schutzplanke bis zur Einmündung Am Hohlacker (Kleidercontainer), führen insbesondere bei größeren dort abgestellte Kraftfahrzeugen (z.B. Transportern) zu einer übermäßigen Fahrbahnverengung. Dies hat zufolge, dass die Straße kaum noch oder nur unter Aufbietung fahrerischem Könnens ordnungsgemäß genutzt werden kann. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt anzuweisen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Behinderungen zu verhindern und dies zu überwachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3920 2015 Die Vorlage OF 721/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2014, OF 221/13 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer (aber auch für Kinderwagen) so einzurichten, dass die teilweise sehr langen und nicht vorhersehbaren Wartezeiten so verringert bzw. beseitigt werden, so dass diese neuralgische Stelle den täglichen Weg zur Arbeit mit dem Rad ermöglicht. Begründung: Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist für Fahrradfahrer die kürzeste Verkehrsverbindung von Nieder-Erlenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt und angrenzende Stadtteile: Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Bornheim, Nordend etc. Die Fahrtzeit in die Innenstadt beträgt 30-40 Minuten und ist zu Berufsverkehrszeiten eine echte Alternative zu Auto und ÖPNV, mit denen die Anfahrt in die Innenstadt mindestens genauso lange benötigt. Die Schranke an den Schienen ist allerdings häufig sehr lange ohne Zugverkehr geschlossen (bis zu 25 Minuten), so dass diese enorme Wartezeit die Nutzung des Rades als tägliches Verkehrsmittel zur Arbeit unattraktiv macht. Zudem gibt es keine Anzeige, die dem wartenden Radfahrern die nächste Schrankenöffnung anzeigen würde, um z. B. eine Überquerung der Fußgängerbrücke in Erwägung zu ziehen. Wobei die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fußgängerbrücke für Fahrräder (und Kinderwagen) kaum passierbar ist. Es gibt keine Schieberampen, so dass die Fahrräder getragen werden müssen. Der Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen. In der Praxis sind Fahrräder auf etlichen Routen etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr (wenn nicht sogar schneller) und eine effektivere Emissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird, ist die Ertüchtigung der Brücke eine einfache und günstige Möglichkeit das Problem zu beheben und den Alltagsverkehr mit dem Fahrrad zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Sonstiger Antrag vom 06.01.2015, OS 56/10 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die Vorlage OF 221/13 dem Ortsbeirat 10 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 698/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 697/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 698/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2014, OF 177/14 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer - aber auch für Kinderwagen - so einzurichten, dass die teilweise extremen und nicht absehbaren Wartezeiten auf ein erträgliches Maß verringert oder gar beseitigt werden. Begründung: Die Schranke an den Schienen ist derzeit unabsehbar und häufig sehr lange (bis zu 25 Minuten) geschlossen. Die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fussgängerbrücke ist für (besonders schwere) Fahrräder und für Kinderwagen nicht passierbar. Zudem ist noch überhaupt nicht absehbar, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird. Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist die kürzeste Verkehrsverbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Berkersheim und zudem der schnellste und kürzeste Weg für Fahrradfahrer nach Preungesheim, Eckenheim, Bornheim und Nordend, zur Friedberger Landstraße und in die Innenstadt Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen, und das nicht nur, weil es die umweltverträglichere Variante gegenüber dem Verkehr mit Verbrennungsmotor ist, sondern auch, weil in der Praxis auf etlichen Routen Fahrräder etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr sind, wenn nicht sogar schneller. Eine effektivere Emmissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Daher müssen dringend die Radwegeverbindungen auf diesen Alltagsverkehr eingerichtet und Hindernisse und Hemmnisse beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 586/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird bezüglich des Aufstellungsgebiets mit folgender Maßgabe beschlossen: Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den Grüngürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Für das Gebiet werden an B 3a und Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt. Es wird ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz untergebracht. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen B 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, so dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zu Lasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ad 8: Auf Grund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule (B 505 vom 28.10.2013). Bei einer Bebauung von Berkersheim-Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim-Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 579/10 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird zurückgestellt, bis folgende, bezüglich des Aufstellungsgebiets bestehende Fragen geklärt sind: Wie soll die Verkehrserschließung mit ÖPNV und Individualverkehr erfolgen? Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für dieses Gebiet an B 3a und Main-Weser-Bahn erforderlich? Wer zahlt die Lärmschutzmaßnahmen? Wie genau soll die Beimischung von Geschosswohnungsbau aussehen? Warum werden Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b in das Bebauungsplangebiet einbezogen? Wie sollen die Streuobstwiesen, die das gesamte Gebiet durchziehen, erhalten werden? Wo können in dem Gebiet Spiel- und Bolzplätze untergebracht werden? Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Mit den täglichen Einkäufen wird die Strecke zum Bus weit werden. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt so zwischen B 3a und der Main-Weser-Bahn, dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Schon insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist für die Anwohner keine wirkliche Alternative, zumal nicht klar ist, wie dabei mit den Erbpachtgrundstücken in diesem Bereich umgegangen werden muss. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwerlich möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Wenn dieses in dem Gelände aber auch noch untergebracht werden muss, ansonsten sind in diesem Bereich alle verbleibenden Flächen besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf, so verbleibt für eine Wohnbebauung entsprechend weniger Platz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 579/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2014, OF 569/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig als möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortes überdeutlich hörbar ist. Begründung: Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden sollen: die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagen-Verkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am - im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen - Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, so dass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2868 2014 Die Vorlage OF 569/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 521/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für einen Bolzplatz mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim-Ost Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2014 ausreichende Mittel für den Erwerb eines Grundstücks und die Errichtung eines Bolzplatzes mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim Ost vorzusehen. Begründung: Für ältere Kinder und Jugendliche im Kernort Berkersheim steht nach Rückbau des Spielplatzes Am Herrenhof hauptsächlich auf den Bedarf von Kleinkindern keine Spielfläche mehr zur Verfügung. Nach Ansicht der Mehrheit des Ortsbeirats ist dieser Spielplatz wegen der davon ausgehenden Lärmbelästigung auch nicht einmal mit einer Tischtennisplatte ausrüstbar. Deshalb ist grundlegend Abhilfe zu schaffen. Solange im Außenbereich in Berkersheim-Ost noch Flächen zur Verfügung stehen, die nicht zum Grüngürtel gehören, sollte dort deshalb ein Bolzplatz mit Tischtennisanlage geschaffen werden, um gerade größeren Kindern und Jugendlichen ein Angebot zu bieten. Die nächsten öffentlichen Bolzplätze von dort befinden sich entweder am Frankfurter Berg oder am Frankfurter Bogen und sind deshalb unzumutbar weit für die dort wohnenden Kinder. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 222 2013 Die Vorlage OF 521/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 150/13 Betreff: Radwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke Der Ortsbeirat 13 möge beschließen, den Ortsbeirat 10 zu bitten, sich folgendem Antrag anzuschließen: Der ca. 400 Meter lange Feldweg, der zwischen der Bahnstation Berkersheim und der Bahndamm-Unterführung zur Straße "Im Wiesengarten" parallel zu den Gleisen verläuft, soll für die ganzjährige Fahrradnutzung befestigt und als Fahrradweg ausgeschildert werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten mit der Bahn baldmöglichst entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Der Feldweg, der ca. 400 Meter parallel zum Bahndamm von der Bahnstation Berkesheim hin zur Bahndammunterführung an der Straße "Im Wiesengarten" verläuft, ist in einem sehr schlechtem Zustand. Schon leichter Regen führt zu Pfützen und Verschlammung. Er ist somit die meiste Zeit des Jahres als Fahrradweg ungeeignet. Der nach der Unterführung folgende Anstieg in den Straßen "Im Wiesengarten" und "Am Herrenhof" ist zwar recht steil, doch es gibt immer mehr Pendler aus den nördlichen Stadtteilen, die sich mit E-Bikes auf den Weg zur Arbeit in die Innenstadt machen. Auf dem Weg zur Arbeit spielt hier die Steigung keine Rolle mehr, sondern vielmehr, ob man in Ermangelung einer Umgehung an einer Schranke 10-15 Minuten warten muss. Der beschrankte Bahnübergang in Berkersheim ist häufig und auch für längere Zeiträume von 10-15 Minuten geschlossen. Eine Befestigung des oben beschriebene Feldwegs und seine Ausschilderung als Radweg wäre für Radfahrer, und insbesondere E-Bikefahrer, eine hochattraktive alternative Wegeführung. Sie könnten unabhängig von der Schrankenschließung ihren Weg fortsetzen und deutlich schneller am Arbeitsplatz sein. Diese Maßnahme ist geeignet die Zahl der radfahrenden Pendler nach Frankfurt deutlich zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 150/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 454/10 Betreff: Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass an einem der Abfallbehälter in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim noch ein Hundetütenspender befestigt wird. Ein Pate für das Beschicken des Spenders kann vom Ortsbeirat benannt werden. Begründung: Die Hundetütenspender auf dem Berkersheimer Feld und An der Roseneller haben sich bewährt und zu einer Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Auf der Straße Im Klingenfeld, wo es einen solchen Spender nicht gibt, ist diese Belastung nach wie vor groß. Insofern sollte auch dort ein Spender angebracht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2181 2013 Die Vorlage OF 454/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2013, OF 380/10 Betreff: Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre auf dem Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker noch zwei legale Parkplätze einzurichten und den übrigen Bürgersteig so abzusichern, dass er nicht mehr zugeparkt wird. Begründung: Der Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker ist teilweise sehr breit, so dass dort etwa zwei Fahrzeuge parken könnten. Der übrige Teil des Bürgersteigs ist aber keinesfalls geeignet, um hier zu parken, weil in diesem Bereich viele Kinder auf dem Weg zur Michaelis-Kita unterwegs sind und teilweise auch mit Kinderfahrzeugen den Bürgersteig befahren. Es ist aber zunehmend zu beobachten, dass auch dieser enge Teil des Bürgersteigs zugeparkt wird, so dass Kinder nicht mehr passieren können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1886 2013 Die Vorlage OF 380/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 174/14 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße "Hermannspforte" bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente, direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Vorschlag: Die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" sollte zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochgestuft werden. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile. 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 120/10 Betreff: Deutlichere Markierung des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, den Verkehrsberuhigten Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim deutlicher zu markieren, indem das Schild bei der Einfahrt aus der Straße Am Honigberg so montiert wird, dass es deutlich zu erkennen ist und zusätzlich Piktogramme, etwa durch eine thermoplastische Fahrbahnmarkierung, angebracht werden. Begründung: Dankenswerterweise wurde der Bereich zwischen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet. Leider ist das Schild bei der Einfahrt aus der der Straße Am Honigberg aber so verdeckt montiert, dass es kaum wahrgenommen wird. Auch ansonsten ignorieren viele Verkehrsteilnehmer leider die für diesen Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit. Das ist aber sehr gefährlich, weil in diesem unübersichtlichen Bereich ohne Bürgersteig zunehmend mehr Fußgänger unterwegs sind. Insofern ist dieser Verkehrsberuhigte Bereich noch deutlicher zu kennzeichnen. Das könnten insbesondere thermoplastische Fahrbahnmarkierungen erreichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1012 2021 Die Vorlage OF 120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 116/10 Betreff: Altglascontainer in Berkersheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die beiden Altglascontainer im Wohngebiet vor dem Haus "Am Hohlacker 12" in 60435 Frankfurt-Berkersheim eine andere Stellfläche gefunden werden kann. Begründung: Die Anwohner fühlen sich von den Einwerfenden, die die Einwurfzeiten nicht beachten und auf Hinweise nicht reagieren, zunehmend gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 997 2021 Die Vorlage OF 116/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2021, OF 289/14 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Umsetzung des Beschlusses §3762 vom 28.02.2019 zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß, zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Verkehrsdezernenten auf, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten .ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten so dass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und den Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grünen NR747 vom 28.01.2019) sowie dem OBR 14 (z.B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Räder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen die enge Unterführung dann mit LKWs, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7310 2021 Die Vorlage OF 289/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Betreff: Beseitigung der Gründungen bei Rückbau der Erweiterung der Berkersheimer Bahnstraße im Berkersheimer Niddagrund Vorgang: OM 6505/20 OBR 10; ST 2166/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge erläutern, wie die in der ST 2166 angesprochene tiefgründige Lockerung dazu führen wird, die zur Gründung der dortigen Baustraße eingebrachten Schottersäulen zu beseitigen? Begründung: Sinn der Anfrage des OBR, OM 6505 vom 15.09,2020 war es, zu klären, wie die eingebrachten Schotterkerne in diesem für den Wasserhaushalt besonders sensiblen Bereich im Rahmen des Rückbaus wieder entfernt werden können. Eine tiefgründige Lockerung verteilt den Schotter auf den ersten Anschein eher, als dass sie ihn entfernt. Insofern liest sich die Stellungnahme eher so, als ob hier einfach der problematische Bereich wieder mit Mutterboden abgedeckt und eingesät wird. Das löste aber das Problem gerade nicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1947 2021 Die Vorlage OF 1145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1147/10 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form die Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird. Ferner möge er berichten, wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung "Im Wiesengarten" wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des OBR immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint er sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, so dass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massive Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2021 Die Vorlage OF 1147/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1091/10 Betreff: Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zwischen den Straßen Am Honigberg und Am Hohlacker in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre, das Verbindungsstück zwischen den Straßen am Honigberg und am Hohlacker in Berkersheim in eine Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) zu verwandeln und die Übergänge über die Berkersheimer Hohl so abzusenken an der Einmündung in am Honigberg, dass man ohne Probleme mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen in diesen Bereich einfahren kann. Begründung: Dieser Abschnitt hat keinerlei Bürgersteig und ist schwer einzusehen. Zudem wird hier in letzter Zeit immer mehr so geparkt, dass man nur noch schwer durchkommt. Dadurch ist dieser Bereich für Fußgänger sehr gefährlich. Gerade wenn diese aber auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind oder Kinderwagen mitführen, können sie aber nicht auf dem höheren Fußweg oberhalb der Straße gehen, weil sie ansonsten am anderen Ende Treppen überwinden müssen. Es ist deshalb eine Verlangsamung des Verkehrs und Verhinderung von Parken geboten, damit die Fußgänger hier einigermaßen ungefährdet laufen können. Dies könnte durch Einrichtung einer Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) in diesem Bereich erreicht werden. Zudem ist hier eine Zuwegung durch den Bürgersteig der Straße Berkersheimer Hohl zwar gegeben, allerdings ist aber, anders als ansonsten an den meisten Stellen in Berkersheim, keine Absenkung gegeben, wenn man als Fußgänger weiter auf der Straße am Honigberg gehen will. Insofern sollte auch dieses Problem mit gelöst werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1841 2020 Die Vorlage OF 1091/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Spielstraße" im Betreff und im Tenor sowie in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 1075/10 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, die Durchfahrtsverbote auf dem Krehlingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die durch Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6778 2020 Die Vorlage OF 1075/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung des Rechts-vor-Links-Gebots in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3824/18 OBR 10; ST 791/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in der ST 791 angekündigten weiteren Beratungen bzw. Prüfungen inzwischen abgeschlossen sind und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Begründung: In der o.g. Stellungnahme hat der Magistrat mitgeteilt, dass weitere Beratungen bzw. Prüfungen erforderlich seien, er werde dann umgehend berichten. Leider ist das bisher nicht erfolgt. Stattdessen sehen die Anwohner*innen ihre Sicherheit und ihre Ruhe durch schnellfahrende Autos zunehmend als gefährdet an, insbesondere nachts. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1807 2020 Die Vorlage OF 1074/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1034/10 Betreff: Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zeitnah eine Aufnahme aller Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen sowie ihrer Durchsatz- und Rückhaltekapazität im Ortsbezirk 10 veranlassen. Damit soll zunächst der Bestand gesichert aufgenommen werden, um dann ggf. auf einer verlässlichen Grundlage bestimmen zu können, wo es zu Erweiterungen kommen muss. Begründung: Durch die Starkregenereignisse der letzten Jahre stoßen die Entwässerungseinrichtungen im Ortbezirk 10 erkennbar immer häufiger an Grenzen. So sind Schädigungen von über hundert Haushalten am Frankfurter Berg nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Gleichzeitig sind bestimmte Entwässerungsanlagen anscheinend gar nicht mehr bekannt und werden dementsprechend auch nicht gepflegt. So besteht wohl in Berkersheim im Bereich Am Hohlacker/an der Roseneller ein Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken, das nicht mehr bekannt ist und deshalb auch nicht mehr gepflegt wird. Da dadurch die Zisternen versanden und ihrer Rückhaltefunktion nicht mehr gerecht werden können, besteht auch hier die Gefahr, dass es zu Rückstaus kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, für den gesamten Ortsbezirk eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um Schwachstellen des Entwässerungssystems zu identifizieren und so zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6500 2020 Die Vorlage OF 1034/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1041/10 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie genau die in Magistratsbericht B 316/2020 zu Frage 2 angesprochene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße aussehen soll, insbesondere wie die massiven Verdichtungen des Bodens durch Einbringung von Schottersäulen und Betonfundamenten wieder beseitigt werden sollen. Begründung: Zur Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße für den Bauverkehr und die Erweiterung der Harheimer Brücke sind massive Verdichtungen und Befestigungen im Untergrund in dem sensiblen Bereich, der als Grüngürtel durchaus unter Schutz steht, erforderlich gewesen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfordert also nicht nur, wie in dem Bericht angesprochen, die Einsaat von Wiese, sondern zunächst das weiträumige Auskoffern des Geländes und das Wiederanfahren von entsprechend unbelastetem Boden. Das ist in diesem Bereich durch die schwierige Verkehrserschließung nicht unproblematisch. Deshalb ist es dringend geboten, hier bereits frühzeitig auch ein Rückbaukonzept vorzusehen. Nachdem diese Erweiterungen im Planfeststellungsbeschluss nie vorgesehen waren, sind entsprechende Maßnahmen auch nicht behandelt worden und müssen dementsprechend in den nachträglichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden vorgesehen sein. Da diese nie offengelegt werden, können die berechtigten Interessen ohne entsprechende Auskünfte nicht wahrgenommen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6505 2020 Die Vorlage OF 1041/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1009/10 Betreff: Altglascontainer Am Hohlacker 16 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Bereich "Am Hohlacker 16" deutlich leisere Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas zu planen und zu realisieren. Begründung: Da eine Ersatzfläche für Altglascontainer leider nicht ohne Lärmbelästigung realisierbar ist, bleibt für die Lösung des Lärmproblems lediglich ein rascher Austausch des bestehenden Containers durch deutlich leisere Unterflurcontainer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6305 2020 Die Vorlage OF 1009/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1000/10 Betreff: Fußweg an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Harheim und Berkersheim wieder vollständig herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen sicherzustellen, dass an der neu geschaffenen Ausweichstelle auf der Berkersheimer Bahnstraße gegenüber dem vorletzten Haus auf Berkersheimer Seite Richtung Harheim, wieder ein durchgängiger Bürgersteig für Fußgänger zwischen Harheim und Berkersheim hergestellt wird. Begründung: Die Berkersheimer Bahnstraße weist zwischen Berkersheim und Harheim nur einen schmalen einseitigen Bürgersteig auf. Dieser wird aber dringend benötigt, weil auch im Dunkeln hier viele Fußgänger unterwegs sind, um vom und zum S-Bahnhof-Berkersheim zu gelangen. Nun ist dieser durch eine Ausweichstelle unterbrochen worden, die die Deutsche Bahn nach ihrer Aussage auf Anweisung des Straßenverkehrsamts errichtet hat, um ihren Bauverkehr abwickeln zu können. Wenn nun in dieser Ausweichstelle aber Baufahrzeuge stehen sollten, können, gerade bei regem Bauverkehr, die Fußgänger nicht mehr weitergehen, weil sie ansonsten ins Feld herabsteigen und über einen Graben springen müssten. Ein solcher Zustand ist unzumutbar und muss deshalb schleunigst behoben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6183 2020 Die Vorlage OF 1000/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 996/10 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, gemäß den beigefügten Lageplänen des Bürgervereins Berkersheim drei zusätzliche Sitzbänke errichten zu lassen. Dabei sollen folgende Standorte berücksichtigt werden: 1. Im Bereich der Unterführung der B 3 auf dem Feldweg zwischen der Straße "Am Hohlacker" und dem Heilsberg (eine Bank), 2. im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39 (zwei Bänke). Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6170 2020 Die Vorlage OF 996/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die vom Bürgerverein zur Verfügung gestellten Lagepläne als Anlage beigefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2020, OF 974/10 Betreff: Vernünftige Vorfahrtsregelung auf der neuen Brücke über die Nidda auf der Berkersheimer Bahnstraße einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, umgehend eine sinnvolle Vorfahrtsregelung auf der Berkersheimer Bahnstraße für die Niddabrücke einzuführen. Insbesondere sollte keine Vorfahrt für die Überfahrt von der Harheimer Seite bestehen. Begründung: Schon um die Abstandsregeln wegen Corona einzuhalten, können Fahrradfahrer zumindest gegenwärtig unmöglich auf dem Fußgängersteig der Niddabrücke fahren, obwohl das so freigegeben ist. Dieser ist viel zu schmal. Wenn die Fahrräder auf der Fahrbahn sind, kommt es aber schon jetzt mit dem Zubringerbus zur S-Bahn zu Schwierigkeiten, weil dieser von Harheim aus zwar Vorfahrt auf die Brücke hat, von dort aber die Fahrbahn und insbesondere die Abfahrtsrampe kaum einsehen kann. Insofern wäre es sinnvoller, von Berkersheim Vorfahrt zu gewähren, wo Fahrzeuge zumindest bis zum Brückenkopf vorfahren können, von wo aus dann eine gewisse Übersicht gewährleistet ist. Dadurch dass beide Rampen im Winkel zur Brücke verlaufen und lang sind, ist der Verkehr spätestens auf der anderen Rampe von dort, wo die Fahrbahn zum Ausweichen noch breit genug ist, aber eigentlich nie einsehbar. Sobald der Verkehr auf der Straße durch erhöhten Bauverkehr der Bahn zunehmen wird, wird es so immer zu großen Problemen kommen, so dass eine grundsätzlichere Lösung als die gegenwärtige Vorranggewährung durch Schilder gefunden werden sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6038 2020 Die Vorlage OF 974/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 956/10 Betreff: Genehmigungen für die Ertüchtigung der Niddabrücke zwischen Harheim und Berkersheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und sonstige Eingriffe in den Grüngürtel im Berkersheimer Niddatal Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Genehmigungen für die Ertüchtigung der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim und der Berkersheimer Bahnstraße für den Schwerlastverkehr und für weitere Baulogistik im Bereich des Berkersheimer Bahnhofs erteilt wurden und welche Maßnahmen darin vorgesehen sind, um die dadurch offensichtlich erlaubten massiven Eingriffe in den Grüngürtel Schutzzone II wieder rückabzuwickeln. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn war eine Ertüchtigung der Nidda-Brücke zwischen Berkersheim und Harheim und Baulogistik im jetzt erfolgten Umfang nördlich des Berkersheimer Bahnhofs nicht vorgesehen. Da keine Planänderung erfolgte, muss die Stadt in erheblichem Ausmaße Sondergenehmigungen zum Eingriff in den Grüngürtel Schutzzone II erteilt haben, damit die nun vorgenommenen massiven Eingriffe überhaupt erfolgen konnten. Dieses Vorgehen ist für alle außer der Deutschen Bahn in keiner Weise transparent und insofern auch nicht angreifbar, um auf eine angemessene Interessenabwägung in dieser besonders sensiblen Zone zu dringen. So ist das Gelände um die Brücke auf Berkersheimer Seite sehr feucht. Das hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das Gelände auf östlicher Seite der Berkersheimer Bahnstraße massiv durch mit Kies verfüllte Bohrungen befestigt wurde, weil hier wohl Aufmarschflächen für Lastkraftwagen angelegt werden sollen. Es ist schwerlich vorstellbar, wie diese Kiesverfüllungen jemals wieder beseitigt werden sollten. Auch die Containeranlage, die nördlich des Berkersheimer Bahnhofs errichtet wurde, stellt einen erheblichen Eingriff dar und muss entsprechend sorgfältig rückgebaut werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5876 2020 Die Vorlage OF 956/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 237/14 Betreff: Getrennter Radweg auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, einen getrennten Radweg auf der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Berkersheimer Bahnhof zu planen und nach Abschluss der Bauarbeiten der DB einzurichten. Begründung: Die ursprünglich einspurige Straße ist ausschließlich für Kleinbusse und landwirtschaftlichen Verkehr zugelassen. Der durch hohen Bordstein abgetrennte Gehweg ist zu schmal, um den Rad- und Fußgängerverkehr gleichzeitig aufzunehmen. Zur Erhöhung der Sicherheit auf dieser von Radfahrern stark frequentierten Rad-Schnellverbindung Richtung Ínnenstadt ist eine deutliche Trennung der Busse und des zulässigen motorisierten Verkehrs vom Rad- und Fußgängerverkehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5861 2020 Die Vorlage OF 237/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "abgetrennten, niveaugleichen und farblich markierten Rad- und Fußweg" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 851/10 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass ein Beweissicherungssicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der "Berkersheimer Weg" in Richtung Bad-Vilbel an der Einmündung in die Straße "Am Hohlacker" nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung am Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr in Frage gestellt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5228 2019 Die Vorlage OF 851/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Richtung Bad Vilbel" die Worte "östlich der Straße Am Hohlacker" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 827/10 Betreff: Radschnellwegekonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere dem ADFC - und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu einem weitgefassten runden Tisch einzuladen, um gemeinsam ein Konzept für Radschnellwege für den Frankfurter Norden zu entwickeln. Begründung: Radfahren ist eine der zukunftsorientierten Mobilitätsarten. Auch Radschnellwege sind sinnvoll. Dafür sind Trassen geeignete Trassen erforderlich. Das sehr enge Berkersheimer Niddatal erscheint vielen Bürgern (mit und ohne Kindern oder Hunden), Naherholungssuchenden, Anliegern, Landwirten sowie Sportlerinnen und Sportlern (unter anderen auch den teils sehr jungen Reiterinnen und Reitern) für einen etwaigen Radschnellweg zu gefährlich und somit ungeeignet. Alternativrouten sind deshalb umgehend an einem Runden Tisch zu erarbeiten. Es wäre schade, wenn es keinen Radschnellweg im Frankfurter Norden geben könnte, weil nicht rechtzeitig und vernetzt über geeignete Alternativrouten nachgedacht und sich ausgetauscht wird. Auf Wunsch des ADFC wird es ein erstes nicht öffentliches Werkstattgespräch des ADFC gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirates 10 und Betroffenen vor Ort geben. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Für die übergeordneten Abstimmung sollte nun der Magistrat zu einem runden Tisch einladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Es dient zur Kenntnis, dass das in der Vorlage OF 827/10 im letzten Absatz erwähnte Werkstattgespräch am 30.09.2019 ab 17.00 Uhr an der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" stattfinden wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5088 2019 Die Vorlage OF 827/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 735/10 Betreff: Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2019 Die Vorlage OF 735/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 734/10 Betreff: Schrittgeschwindigkeit im sehr engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im extrem engen Bereich der Berkersheimer Bahnstraße neben etwaigen baulichen Hilfen für den dort leider fehlenden Bürgersteig nunmehr auch ehestens Schritttempo zu verfügen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4379 2019 Die Vorlage OF 734/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Schrittgeschwindigkeit" im Betreff und das Wort "Schritttempo" im Tenor durch die Angabe "Zehn km/h" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 731/10 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber stehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zu Grunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Mittlerweile ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungplan eng begrenzt. Jetzt befinden sie sich in der Nähe der B3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4377 2019 Die Vorlage OF 731/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Aufzählungspunkt "- wieso, deutlich erkennbar, Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen? So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt." erweitert wird und der entsprechende Abschnitt in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 175/14 Betreff: Installation einer Beleuchtung auf der Trasse der Behelfsbrücke, welche für Radfahrer und Fußgänger während der Bauzeit der Ertüchtigung der alten Niddabrücke, für den Schwerlastverkehr zur S-Bahn-Trasse in Berkersheim, erstellt wird Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sollte der Standort der Behelfsbrücke, welcher den Ortsbeiräten 10 und 14 bei einer Besprechung bei der DB Netz AG am 04.02.2019 vorgestellt wurde, ca. 340 m flussabwärts realisiert werden, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Beleuchtung von der "Philipp-Schnell-Straße" über die Behelfsbrücke bis zur Berkersheimer Bahnstraße "alte Niddabrücke", installiert wird. Begründung: Für die Nutzer der Behelfsbrücke und des Fuß / Radweges von der Philipp-Schnell-Straße bis zur Berkersheimer Bahnstraße (alte Niddabrücke), ist es in den Nachtstunden nicht zumutbar, diese offizielle Verbindung auf einem unbeleuchteten Weg zu nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 175/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4519 2019 Die Vorlage OF 175/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "entsprechende Beleuchtung" die Worte "möglicherweise mittels Solarleuchten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 172/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße II Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung der OF 156/14 vom 22.10.2018. Begründung: Es handelt sich um die Frage, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen. Die damalige Begründung lautete: "Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit Lkws zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dienen wird." Die Bauarbeiten zur Verbreiterung haben inzwischen begonnen und der Ortsbeirat interessiert sich zuständigkeitshalber für die Planungen für den Rückbau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2018, V 1014 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4356 2019 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 172/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 705/10 Betreff: Planungsgruppe zur Organisation des Bauverkehrs für die Main-Weser- Bahnlinie im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge baldmöglichst eine Planungsgruppe aus allen beteiligten städtischen Ämtern zusammenstellen, die sich mit der Deutschen Bahn Netz AG daran macht, den Bauverkehr für die Main-Weser-Bahn zu optimieren, um die durch Planungsfehler verursachten Belastungen der Bürger wenigstens auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Begründung: Nach Aussage der Deutschen Bahn Netz AG stehen zur Bewältigung der ab spätestens Frühsommer anstehenden umfangreichen Materialtransporte zum Ausbau des Dammes der Main-Weser-Bahn im Niddatal gegenwärtig nur zwei der ursprünglich planfestgestellten An- und Abfahrrouten zur Verfügung. Die eine führt durch den historischen Ortskern von Berkersheim, die andere betrifft entweder die Wohngebiete am Frankfurter Berg oder Durchfahrten durch die historischen Ortskerne von Eschersheim und Bonames. Die Belastungen auf diesen Routen sind schon beim gegenwärtigen, eher noch geringen Bedarf chaotisch. Die einzige auf absehbare Zeit erkennbare Verbesserung wird den Verkehr durch den historischen Ortskern von Harheim leiten und zu einem massiven Ausbau der Berkersheimer Bahnstraße im Grüngürtel unter Vernichtung von gerade angewachsenen Alleebäumen führen, was auch wenig leistungsstark erscheint. Da aber gegenwärtig wenig Aussicht auf eine tiefgreifende Verbesserung der Lage besteht und wenn wohl noch langwierige Planungen und Genehmigungen hierfür erforderlich wären, muss kurzfristig zumindest der Verkehr so organisiert werden, dass die historischen Ortskerne nicht als Vorstauräume für die Bauverkehre missbraucht werden und die Abwicklung des Fahrzeug- und Fußgänger-Verkehrs in den Stadtteilen gefahrlos gewährleistet bleibt. Da dies offensichtlich bisher nicht zu organisieren ist, ist schleunigst eine Planungsgruppe einzusetzen, die diese Zustände abstellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4304 2019 Die Vorlage OF 705/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Vorgang: OA 247/18 OBR 10, V 265/16 OBR 10, ST 485/17, ST 1825/17 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates OA 247 vom 17.04.2018, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 747 vom 23.01.2019 wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: ... Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2018, OF 657/10 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Nachteile würden insbesondere zu Lasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen, 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim, 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastrophen-Einsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind, 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. ä., 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, dass die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet ist, inklusive einer Ampelregelung geprüft, 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen, 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde - ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2018, OF 616/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21.09 Uhr bis 21.19 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4017 2018 1. Die Vorlage OF 616/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 657/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., 1 BFF und 1 FDP gegen SPD, 1 BFF und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2018, OF 645/10 Betreff: An- und Abfahrkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Straßenverkehrsamt anweisen, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechenden Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Bahn wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4030 2018 Die Vorlage OF 645/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 614/10 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche Hinweise Vorgang: ST 1485/18; ST 1486/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass durch die Straßenbaubehörde in der Renettensstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den ST 1485 und ST 1486 vom 06.08.2018 in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den OBR an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtsberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3824 2018 Die Vorlage OF 614/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor der Auflistung von Ortsangaben "Hagebuttenweg/Luzernenweg" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 616/10 Betreff: Omega-Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Nachteile würden insbesondere zu Lasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen, 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim, 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastrophen-Einsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind, 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. ä., 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, dass die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet ist, inklusive einer Ampelregelung geprüft, 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen, 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Na chteilen aufzuführen Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde - ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2018, OF 657/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 616/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Unterbrechung der Sitzung von 21.09 Uhr bis 21.19 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4017 2018 1. Die Vorlage OF 616/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 657/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., 1 BFF und 1 FDP gegen SPD, 1 BFF und 1 FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2018, OF 156/14 Betreff: Verbindungsweg zwischen Harheimer Stadtweg und Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die Planungen für o. g. Straße nach dem Ende der der Arbeiten zum S 6-Ausbau aussehen? Begründung: Die Straße wird während der Bauphase verbreitert, um Baustellenverkehr mit LKW zu ermöglichen. Anschließend ist ein Rückbau der Straße vorgesehen, die dann wieder vorrangig dem Bus-, Radfahr- und Fußgängerverkehr dienen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1014 2018 Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2018, OF 605/10 Betreff: Berkersheimer Meilenstein Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, es dem Bürgerverein Berkersheim zu ermöglichen, einen Meilenstein mit Hinweisen auf historische Wegebeziehungen vor den kleinen Ladengeschäften der Berkersheimer Obergasse 14 aufstellen zu lassen. Dabei soll es sich um einen Sandsteinblock mit einer Höhe von ca. 1,30m handeln, der anstelle des nicht mehr ansehnlichen Blumenkübels errichtet werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3730 2018 Die Vorlage OF 605/10 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 605/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 594/10 Betreff: Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahn in Berkersheim endlich eingerichtet wird? Begründung: Die Deutsche Bahn nimmt wiederum Transporte durch die Berkersheimer Bahnstraße mit großen Lastern vor. Dies führt zu den erwarteten hohen Belastungen für die Anwohner. Insofern ist es erforderlich, hier Klarheit darüber zu schaffen, wann nun endlich die bahnparallele Baustraße eingerichtet wird. Nach den dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen müsste diese längst errichtet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2018 Die Vorlage OF 594/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 506/10 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass in der Berkersheimer Obergasse und in der Berkersheimer Bahnstraße an den jeweiligen Kreuzungen durch Haltelinien die bestehenden Rechts- vor Links-Regelungen verdeutlicht werden. Begründung: Die Straßenführung im genannten Bereich ist sehr eng und gleichzeitig durchgängig abschüssig. Sie ist Teil einer wichtigen Fahrradroute und Schulweg. Gleichzeitig kann die Deutsche Bahn AG nicht ausschließen, dass sie hier im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn Schwerverkehre durch leiten muss. Vor diesem Hintergrund ist es zur Erhöhung der Sicherheit dringend erforderlich, dass auch in dieser 30-Zone, wie in anderen im Ortsbezirk durch Haltelinien allen Verkehrsteilnehmern nochmals deutlich vor Augen geführt wird, wo sie die Vorfahrt achten müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 506/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3262 2018 Die Vorlage OF 506/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 130/14 Betreff: Maßnahmen gegen unerlaubten Durchgangsverkehr im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, mit dem Bau einer fernbedienbaren Schranke oder mit versenkbaren Pollern an der Berkersheimer Bahnstraße nördlich der Hausnummer 42 den unerlaubten Durchgangsverkehr zu unterbinden, und zwar auch schon während der Bauarbeiten am Berkersheimer Bahnhof. Begründung: Unabhängig davon, ob dort durch eine Unterführung, eine Brücke oder auf andere Weise der notwendige Verkehr von der einen auf die andere Seite der Schienen geleitet wird, muss der nicht völlig verhinderbare Schleichverkehr dauerhaft mit technischen Mitteln unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2950 2018 Die Vorlage OF 130/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 5.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße "Am Hohlacker" eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird. Damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte. Was angesichts der Straßentopographie eher ausgeschlossen ist. Andererseits, dass dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die zuständigen Ämter werden aufgefordert, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o.ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Bucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2869 2018 Die Vorlage OF 478/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 466/10 Betreff: Aktualisierter Wiederholungsantrag zur Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienen-gleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, so dass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau zu beauftragen, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger- und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a)Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz. Individual-verkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.03.2018, OF 482/10 Antrag vom 29.03.2018, OF 483/10 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 466/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 247 2018 Anregung OA 248 2018 Anregung an den Magistrat OM 3041 2018 1. Die Vorlage OF 466/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 482/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 483/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2018, OF 125/14 Betreff: Sondergenehmigungen für den Durchfahrtverkehr an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Hausnummer 42 und Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie viele Sondergenehmigungen zum Befahren des für den öffentlichen Verkehr gesperrten Weges erteilt wurden und welches die Kritierien für die Vergabe einer solchen Genehmigung sind. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Angabe, ob auch Reisebusse für diesen Weg eine Sondergenehmigung erhalten haben bzw. erhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 125/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme ST 2157 wird zurückgewiesen, da es sich bei der OM 1909 vom 14.08.2017 um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S6 Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2569 2018 Die Vorlage OF 114/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 418/10 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück "Am Hohlacker" 59 - 31 biegt der Hohlacker kommend vom "An der Roseneller" in Höhe der Häuser 41-45 in einen stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem ca. 110 Grad Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o.g. Bereich, so dass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern "Am Hohlacker" 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da wie oben beschrieben die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt das sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt es immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser "Am Hohlacker" 45 und 43 einzurichten, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2541 2017 Die Vorlage OF 418/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 88/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtiget Lärmgutachten für dieses Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1909 2017 Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2017, OF 249/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke; hier: Kreuzungsbauwerke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft über die neuen veränderten Planungen für die folgenden Kreuzungsbauwerke, jeweils Beseitigungen von Bahnübergängen, gebeten - BÜ 99, Berkersheimer Bahnstraße; - BÜ 101, Am Lachegraben; - BÜ 102, Lachweg. Begründung: Die Beseitigungen dieser Bahnübergänge und deren teilweiser Ersatz sind zwar Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2004, sind jedoch auch durch die Stadt Frankfurt am Main genehmigungspflichtig, weil sie in innerörtliche Verkehrsverbindungen eingreifen. Demzufolge sind auch Planänderungen zu diesen Fragen genehmigungsbedürftig durch die zuständigen Institutionen unserer Stadt- Der Bahnübergang B 99, Berkersheimer Bahnstraße, fällt gebietsmäßig zwar nicht in den Bereich des Ortsbezirkes 9, ist jedoch trotzdem Frage-Gegenstand, weil er in seiner Bedeutung über die Ortsbezirksgrenze hinausgeht. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 441 2017 Die Vorlage OF 249/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 SPD und LINKE.
Parteien: FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 223/10 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Deutsche Bahn AG hat in der Presse verlautbart, dass sie im September am Frankfurter Berg mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn beginnen wird. Dies ist überraschend, weil verschiedene Anfragen des Ortsbeirats 10, die im Zusammenhang mit diesem Ausbau den Ortsbezirk 10 betreffen, insbesondere die Führung des Bauverkehrs und welche Form die Querung der Berkersheimer Bahnstraße haben soll, nach wie vor nicht beantwortet sind und wohl auch mangels einer abschließenden Planung nicht beantwortet werden konnten. Der für den Ausbau bestehende Planfeststellungsbeschluss enthält aber ein Schutzkonzept für die Bürger, das insbesondere darin besteht, dass während der Durchführung der Bauarbeiten jederzeit ein Ansprechpartner für die betroffenen Bürger verfügbar sein muss, damit Probleme im Zusammenhang mit dem Ausbau unmittelbar angesprochen und abgestellt werden können. Dies scheint bei dem nun offensichtlich geplanten scheibchenweisen Vorgehen nicht gewährleistet. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er bei dem sich abzeichnenden Vorgehen der Bahn die Interessen der Stadt Frankfurt an einem geordneten Ablauf der Bauarbeiten, auch als einer deren Hauptfinanziers, und ihrer Bürger auf möglichste Reduzierung von Belästigungen während der Bauarbeiten gewährleistet sieht. Begründung: Das Ausbauvorhaben ist aus gutem Grund durch ein Planfeststellungsverfahren zu regeln, das eine einheitliche und abschließende Regelung aller betroffenen Aspekte ermöglicht, aber auch erfordert. Der VGH Kassel hat seinerzeit diesen Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig eingestuft, obwohl noch einige Aspekte offen waren, zu denen zwischenzeitlich noch weitere Probleme gekommen sind, wie die Kosten für die Querung der Berkersheimer Bahnstraße in der planfestgestellten Alternative, die alle nicht geklärt sind. Deshalb kann der vorliegende Planfeststellungsbeschluss diese Anforderungen nicht erfüllen. Dies kann zu gravierenden Folgen für die Stadt und die betroffenen Bürger führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2017 Die Vorlage OF 223/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 191/10 Betreff: Berkersheim benötigt zwei sinnvolle und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Querung der Gleise in Berkersheim Nach dem vierspurigen Ausbau der Main-Weser-Bahn benötigt Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger. Eine Möglichkeit soll gegeben werden durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten". Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an der größtmöglichen Fahrzeug- und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt des derzeit von der Bundesbahn geplanten Omegabrücke mit breiter Fahrbahn und Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine Brücke ausreichend für den landwirtschaftlichen Betrieb dimensioniert mit Anschluss an einen landwirtschaftlich genutzten Weg Richtung Bad Vilbel und geringer Breite geplant werden kann. Zugleich muss dafür Sorge getragen werden, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 265 2016 Die Vorlage OF 191/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, CDU, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. Ferner möge der Magistrat erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen? Begründung: In ST 1272 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 erforderte deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen. Damit sie Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2016 Die Vorlage OF 158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der ST 605 aus dem Jahr2008 als Antwort auf die OM1618 aus dem Jahr 2007 sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim. Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station Berkersheim an der Einmündung der Straße "Auf der Sandeller" mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung "Im Geiersrain" nach Nordosten). 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu beauftragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf der Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf einen entsprechenden Antrag aus dem Jahr 2007 zu schaffen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Ortsbeiratsinitiative aus dem Jahr 2012 der Magistrat mit der ST20/13 auf die OM1527/12darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat berichtet wird. Am 19.2.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der OBR Sitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 598 2016 Die Vorlage OF 122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 4/10 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: ST 394/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der "Omegabrücke" als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. Weiterhin soll berichtet werden, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung "Im Wiesengarten" bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der ST 394 vom 29.02.2016 wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 4/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 57 2016 Die Vorlage OF 4/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. und Begründung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 941/10 Betreff: Busverbindung zwischen S-Bahn-Station "Frankfurt-Berkersheim Bahnhof" und der U-Bahn-Station "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof und der U-Bahnstation Preungesheim eine Kleinbuslinie eingerichtet werden kann. Bezüglich der Linienführung soll geprüft werden, ob ein Kleinbus über die Straßen "Am Dachsberg" - "Berkersheimer Obergasse" - "Berkersheimer Bahnstraße" - " An der Roseneller" und "Am Hohlacker" die S-Bahnstation Berkersheim Bahnhof erreichen kann. Ebenso ob die Kapazität eines Kleinbusses für das zu erwartende Fahrgastaufkommen ausreichend ist. Begründung: Im alten Ortskern von Berkersheim wohnen viele alte und auch in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen. Die haben ohne fremde Hilfe keine Chance zum Beispiel Ärzte, Apotheken und Supermärkte zu erreichen, weil sie den Anstieg zur Station "Berkersheim Mitte" dann nicht schaffen, wenn sie im unteren Teil des Stadtteils wohnen. Diese Menschen können aber auch nicht die S 6 stadteinwärts nutzen, weil der Abstand zwischen Bahnsteigkante und Zugeinstieg, wegen der Kurvenlage des Bahnsteiges, so groß ist, dass er nicht bewältigt werden kann. Hier könnte eine Buslinie durch den alten Ortskern von Berkersheim Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1584 2016 Die Vorlage OF 941/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Betreff: Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim Vorgang: B 125/15; OM 4893/16 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 hatte in seiner Sitzung am 10.03.2015 nach dreimaliger Zurückstellung gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim der Bau einer "Omega-Brücke" vorzusehen ist. Der Magistrat hat mit der B 125 vom 20.03.2015 diesen Beschluss übernommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pläne für den Bau einer Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim, (sogenannte Omega Brücke) im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke auf 4 Gleise, nicht mehr weiter zu verfolgen. Stattdessen soll ein Umbau der Bahnunterführung Im Wiesengarten so erfolgen, dass dort landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntegeräte (z.B. auch Mähdrescher) sowie Rettungsfahrzeuge ungehindert den Bereich nördlich der Bahnlinie erreichen können. Begründung: In der OF 922/10 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen als Argument für den Bau der Brücke unter anderem ausgeführt, dass "...damit die Verknüpfung der Ortsteile Harheim, Berkersheim und Niedereschbach (gemeint ist hier wohl Nieder Erlenbach) mit Preungesheim - und damit ein direkter Zugang zur Innenstadt - gewährleistet ist". Eine solche Maßnahme wird dazu führen, dass eine unerträgliche Verkehrsbelastung im alten Ortsteil von Berkersheim und der Straße Am Dachsberg entsteht, was unbedingt verhindert werden muss! Der Dachsberg ist bekanntlich derzeit schon stark durch den Schleichverkehr über den Heiligenstockweg, besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs, belastet. Ein Bau der "Omega-Brücke" würde eine weitere Belastung durch Fahrzeuge aus Harheim und Umgebung mit sich bringen und das Verkehrschaos in Berkersheim wäre vorprogrammiert. Auch das von anderer Stelle angeführte Argument, dass Berkersheim ohne Brücke über die Bahnstrecke vom Niddatal "abgeschnitten" würde ist falsch. Fußgänger und Radfahrer haben auch nach dem Ausbau auf 4 Gleise, außer der Bahnunterführung Im Wiesengarten, die Möglichkeit im Bereich des künftigen Haltepunktes "Berkersheim Bahnhof" die Bahn zu queren. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wäre das nach einem Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten ebenfalls problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4893 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 940/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 892/10 Betreff: Verkehrs- und Parkkonzept für das Jugendhaus am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen setzen, um sicherzustellen, dass bei Errichtung des geplanten Jugendhauses am Christeneck in Bad Vilbel-Heilsberg, insbesondere bei Abendveranstaltungen, nicht zusätzlicher unerlaubter Kraftfahrzeug-Verkehr auf dem Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel entsteht und dass die unmittelbar anschließenden Streuobstwiesen auf Frankfurter Gebiet nicht als illegaler Parkraum genutzt werden. Ferner möge der Magistrat klären, wie bei offensichtlich geplanten lärmintensiven Veranstaltungen, gerade nachts, die Tierwelt in den im unmittelbar im Anschluss auf Frankfurter Gebiet befindlichen Gehölzen geschützt wird, die als Ausgleichsfläche extra zu deren Schutz angelegt wurden und nun gerade die erforderliche Dichte und Höhe erreicht haben. Der Magistrat möchte ferner berichten, ob er diese Belange der Stadt Frankfurt in die Offenlegung des Projekts durch die Stadt Bad Vilbel eingebracht hat. Begründung: Das geplante Jugendhaus Christeneck soll auf einen der äußersten Zipfel der Gemarkung Bad Vilbel in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel am Heiligenstock errichtet werden. Nach Presseberichten ist es geplant, das Jugendhaus nachts für Partys mit Musikbeschallung zu vermieten. Am Jugendhaus sollen 8 Parkplätze eingerichtet werden; ein besonderes Verkehrskonzept hält die Stadt Bad Vilbel nicht für erforderlich, weil die Jugendlichen mit dem Rad kämen. Zur Heilsberger Wohnbebauung hin ist wegen der nächtlichen Lärmemissionen ein 6 bis 7 Meter hoher Erd-Lärmschutzwall geplant. Eine Abschirmung zur den Rückzugsgehölzen für Tiere, die im Frankfurter Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahmen angelegt wurden, ist nicht geplant. Eine Planung in einem solchen Randbereich sollte ohnehin nicht ohne Abstimmung zwischen den betroffenen Gemeinden erfolgen. Allerdings erscheinen die Planungsannahmen der Stadt Bad Vilbel optimistisch. Erstens bestehen durchaus enge Kontakte zwischen den Jugendlichen in Bad Vilbel und in Frankfurt, zweitens bewegen sich Jugendliche zu Parties nachts durchs in Kraftfahrzeugen und nicht nur auf Fahrrädern. Da die Verkehrsinfrastruktur auf dem Heilsberg ohnehin chronisch überlastet ist, ist deshalb zu erwarten, dass Besucher des Jugendhauses wieder versuchen werden vom Hohlacker in Berkersheim über den Berkersheimer Weg illegal mit einem Kraftfahrzeug dorthin zu gelangen. Der illegale insbesondere nächtliche Kraftfahrzeugverkehr, der unmittelbar an den Schlafzimmern der Anwohner des Hauses Am Hohlacker 30 vorbeiführt, aber mangels ausreichender Ordnungskräfte nicht unterbunden werden kann, ist ohnehin schon eine große Belastung. Außerdem müssen dann die Kraftfahrzeuge am Jugendhaus geparkt werden. Erfahrungsgemäß werden die Streuobstwiesen des Grüngürtels bei Veranstaltungen für solche Zwecke gerne missbraucht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4667 2015 Die Vorlage OF 892/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 748/10 Betreff: Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die Bordsteinkanten des Fußgängerüberwegs über die Straße "Im Klingenfeld" überprüfen und barrierefrei abflachen zu lassen, so wie dies zwischenzeitlich in Frankfurt Standard ist, 2. den Kreuzungsbereich der Straßen "Im Klingenfeld" sowie "Am Herrenhof" zu überprüfen und dort für eine bessere Sicht für und auf Kindergartenkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu sorgen, beispielsweise durch Poller. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eltern klagen über Falschparker im Kreuzungsbereich, die sich auch durch Piktogramme nicht abhalten lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 748/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3921 2015 Die Vorlage OF 748/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. im Antragstenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 726/10 Betreff: Konkretisierungen erwünscht, weitere Fragen sollen beantwortet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 19.09.2014 (B 369) wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Bezugnehmend auf die Ziffern 1 und 2 des Berichtes B 369 wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: a) Wie ist nach dem derzeitigen Planungsstand die genannte Anbindung an die S-Bahn vorgesehen? b) Wie bewertet der Magistrat seine Aussagen zur ausreichenden Breite der genannten Straßen "Am Hohlacker" und "An der Roseneller" vor dem Hintergrund der Parksituation (und der dadurch oft eingeschränkten Breite der Fahrbahn) in diesen Straßen? c) Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Verkehrssituation in den Straßen "Berkersheimer Obergasse", "Berkersheimer Bahnstraße" und "Am Kalten Berg"? d) Ist hinsichtlich der Parkregelungen und/oder der Fahrbahnbreite bezüglich der genannten Straßen eine Änderung geplant? e) Welche Schallschutzmaßnahmen sind nach Auffassung des Magistrats im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs und im Bebauungsplanverfahren zu prüfen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1192 2014 1. a) Die Vorlage B 369 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 726/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 717/10 Betreff: Vorstellung von angeblichen Neuplanungen hinsichtlich des Tunnels der Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Verkehrsderzernats in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn baldmöglichst, spätestens im Februar 2014, einzuladen, die Probleme mit dem geplanten Tunnel der Berkersheimer Bahnstraße zu erläutern und gegebenenfalls andere Ersatzplanungen zu erläutern. Begründung: Der Presse war zu entnehmen, dass im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlungen Neuplanungen für die Querung der Main-Weser-Bahn durch die Berkersheimer Bahnstraße durch die Deutsche Bahn vorgestellt worden seien. Diese müssten schnellstmöglich auch im Ortsbeirat vorgestellt werden, damit die hier vorhandene Ortskenntnis in die Diskussion einfließen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 717/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor die Worte "spätestens im Februar" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2014, OF 718/10 Betreff: Neuplanungen der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie angebliche Neuplanungen zur Querung der Main-Weser-Bahn mit dem gegenwärtigen Planfeststellungsbeschluss in Einklang gebracht werden sollen. Begründung: Nach Presseberichten sind im Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Ersatzplanungen zu einem Tunnel für die Berkersheimer Bahnstraße vorgestellt worden, weil der Tunnel zu teuer werde. Der Tunnel ist aber nach Abwägung der nun wieder zur Diskussion stehenden Varianten, Omega-Brücke, Ausbau der Unterführung an der Reithalle, seinerzeit als einzig praktisch realisierbare Möglichkeit planfestgestellt worden. Dies erfolgte in vollem Bewusstsein, dass er in wasserführende Schichten eingebracht werden müsste und damit erhebliche Kosten verbunden sein würden. In den Anhörungen war hierauf von der Bürgerinitiative ausdrücklich verwiesen worden. Die Stadt hatte gerade wegen der Unverhältnismäßigkeit dieser Lösung seinerzeit Klage eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen. Insofern erscheint es nicht realistisch, dass nun, ohne eine Planänderung, die abgelehnten Varianten doch verwirklicht werden könnten. Ferner besteht durch den Aufstellungsbeschluss für Berkersheim-Ost im Realisierungsbereich für mögliche Ersatzlösungen zwischenzeitlich auch eine neue Situation, die ebenfalls in eine Neuplanung im Rahmen einer Planänderung einbezogen werden müsste. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2014 Die Vorlage OF 718/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 716/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße - Überquerung Vorgang: ST 609/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der der Ortsvorsteher möge veranlassen, dass zeitnah in einer der nächsten Sitzungen die Planungen zur Überquerung der Bahnstrecke den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierzu sollten, außer dem Verkehrsdezernat, auch Vertreter/innen der Deutschen Bahn eingeladen werden. In der ST 609 von 2013 wurde seitens des Magistrats berichtet, dass die Lösung in Form der Errichtung einer sogenannten "Omega-Brücke" aufgrund der Eingriffe in Privatgrundstücke, Natur und Landschaft (Grüngürtel) nicht möglich sei und ein schienengleicher Bahnübergang aufgrund der Höhenlage der Gleise und der Straße ebenfalls nicht zugelassen werden könne. Die Frage stellt sich nun, ob nicht eine weitere - umwelt- und landschaftsverträglichere -Variante möglich ist, die ggf. auf der Basis einer Sondernutzung für landwirtschaftliche - und Rettungsfahrzeuge beruhen könne, bei der nur mit Sondergenehmigung motorisierter Verkehr zugelassen sei und weiterhin für den Fußgänger/innen- und Radverkehr Überquerungen möglich sind. Auch ist zu klären, ob der Bus an der S-Bahnstadion weiter halten kann. Begründung: Eine "Geradeaus-Brücke" der Lösungen würde - aufgrund der Vorgabe, dass der Bau einer barrierefreien Rampe unabdingbar sei und hier etwa ca. 600 m lang sei und in den Ort hineinführen würde - von den Bürger/innen nicht akzeptiert. Beim Bau einer Omega-Brücke würden die landschafts- und umwelttechnischen Bedenken nun verworfen und wohl ein Eingriff in den Grüngürtel vorgenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 183/14 Betreff: Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße (BÜ 99) Alternative Lösungen Nach aktuellen Informationen ist beim Bau der planfestgestellten Lösung einer Straßenunterführung aufgrund technischer Probleme mit Grundwasser mit erheblich höheren Baukosten zu Lasten der Stadt Frankfurt zu rechnen. Aus diesem Grund soll schnell eine preisgünstigere Alternativlösung gefunden werden. Der Magistrat wird aufgefordert, Alternativen auch anhand folgender Kriterien zu prüfen: 1. Die Haltestelle für den Bus 25 muss nach dem Bau der zwei zusätzlichen Gleise verlegt werden. Dadurch müssen Fahrgäste zukünftig bei der Unterführung zwischen Bus und S-Bahn-Gleis fürs Umsteigen etwa 100 Meter Fussweg zurücklegen. Dieser Weg darf bei einer Alternative nicht deutlich länger sein, da sonst der angegebene Beschleunigungseffekt für die S6 durch zwei zusätzliche Gleise wieder aufgefressen wird. 2. Die Berkersheimer Bahnstraße ist als Radverbindung die schnellste Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach nach Berkersheim, Preungesheim und nachfolgend Innenstadt. Jetzt schon sind die langen Wartezeiten bei heruntergelassener Schranke das größte Problem für die Wegebilanz. Eine Alternativlösung darf für den Radverkehr nicht deutlich nachteilhafter als eine Unterführung sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2014 Die Vorlage OF 183/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 721/10 Betreff: Maßnahmen gegen Fahrbahnverengung durch abgestellte Fahrzeuge im Bereich Am Hohlacker/Am Honigberg Auf der Straße Am Honigberg, entlang der nördlich gelegenen Schutzplanke bis zur Einmündung Am Hohlacker (Kleidercontainer), führen insbesondere bei größeren dort abgestellte Kraftfahrzeugen (z.B. Transportern) zu einer übermäßigen Fahrbahnverengung. Dies hat zufolge, dass die Straße kaum noch oder nur unter Aufbietung fahrerischem Könnens ordnungsgemäß genutzt werden kann. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt anzuweisen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Behinderungen zu verhindern und dies zu überwachen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 721/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3920 2015 Die Vorlage OF 721/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2014, OF 221/13 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer (aber auch für Kinderwagen) so einzurichten, dass die teilweise sehr langen und nicht vorhersehbaren Wartezeiten so verringert bzw. beseitigt werden, so dass diese neuralgische Stelle den täglichen Weg zur Arbeit mit dem Rad ermöglicht. Begründung: Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist für Fahrradfahrer die kürzeste Verkehrsverbindung von Nieder-Erlenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt und angrenzende Stadtteile: Berkersheim, Preungesheim, Eckenheim, Bornheim, Nordend etc. Die Fahrtzeit in die Innenstadt beträgt 30-40 Minuten und ist zu Berufsverkehrszeiten eine echte Alternative zu Auto und ÖPNV, mit denen die Anfahrt in die Innenstadt mindestens genauso lange benötigt. Die Schranke an den Schienen ist allerdings häufig sehr lange ohne Zugverkehr geschlossen (bis zu 25 Minuten), so dass diese enorme Wartezeit die Nutzung des Rades als tägliches Verkehrsmittel zur Arbeit unattraktiv macht. Zudem gibt es keine Anzeige, die dem wartenden Radfahrern die nächste Schrankenöffnung anzeigen würde, um z. B. eine Überquerung der Fußgängerbrücke in Erwägung zu ziehen. Wobei die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fußgängerbrücke für Fahrräder (und Kinderwagen) kaum passierbar ist. Es gibt keine Schieberampen, so dass die Fahrräder getragen werden müssen. Der Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen. In der Praxis sind Fahrräder auf etlichen Routen etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr (wenn nicht sogar schneller) und eine effektivere Emissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Da derzeit überhaupt nicht absehbar ist, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird, ist die Ertüchtigung der Brücke eine einfache und günstige Möglichkeit das Problem zu beheben und den Alltagsverkehr mit dem Fahrrad zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Sonstiger Antrag vom 06.01.2015, OS 56/10 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die Vorlage OF 221/13 dem Ortsbeirat 10 zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 698/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter des Magistrats einzuladen, auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 B 369 vom 19.09.2014 zu erläutern. Insbesondere möge dabei erklärt werden, weshalb es zur Erschließung von Berkersheim Ost ausreichend sein soll, dass die Straßen Am Hohlacker und An der Roseneller ausreichend breit sind, wenn die Berkersheimer Bahnstraße, auf die diese Straßen münden, es eben nicht ist. Ferner möge geklärt werden, wie ein einziger Spielplatz im Planbereich des Bebauungsplans geeignet sein soll, das Defizit in Berkersheim an Angeboten, gerade für Jugendliche, auszugleichen und dargestellt werden, wie ein Lärmschutz für das Planungsgebiet und der Erhalt der Streuobstbestände möglich erscheint. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte durch Vorlage OA 482 die Magistratsvorlage M 19 nur mit der darin genannten Maßgabe zugestimmt. Diese war von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss § 4743 Ziff. 4 vom 26.06.2014 mit dem erklärten Ziel an den Magistrat verwiesen worden, die in dieser Maßgabe benannten Probleme inhaltlich zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. B 369 beinhaltet nun allerdings im Wesentlichen einen Hinweis darauf, dass diese Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorzunehmen sein werden. Damit erfolgt die auch den Bürgern vom Planungsausschuss zugesagte inhaltliche Prüfung gerade nicht. Deshalb wäre eine Vorstellung des Beschlusses B 369 im Ortsbeirat sinnvoll, um vor Beginn der mit Kosten verbundenen Planung die Lösungsmöglichkeiten für die in der Maßgabe berücksichtigten Probleme abschätzen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 697/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 698/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2014, OF 177/14 Betreff: Radverkehr beschleunigen hier: Schienenüberquerung Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen die Überquerung der Bahnlinie an der Schranke am Bahnhof Berkersheim für Fahrradfahrer - aber auch für Kinderwagen - so einzurichten, dass die teilweise extremen und nicht absehbaren Wartezeiten auf ein erträgliches Maß verringert oder gar beseitigt werden. Begründung: Die Schranke an den Schienen ist derzeit unabsehbar und häufig sehr lange (bis zu 25 Minuten) geschlossen. Die vor etwa 30 Jahren eingerichtete provisorische Fussgängerbrücke ist für (besonders schwere) Fahrräder und für Kinderwagen nicht passierbar. Zudem ist noch überhaupt nicht absehbar, ob und wann im Zuge des Ausbaus der Bahnlinie auf vier Gleise die geplante Unterführung gebaut wird. Die Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße ist die kürzeste Verkehrsverbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Berkersheim und zudem der schnellste und kürzeste Weg für Fahrradfahrer nach Preungesheim, Eckenheim, Bornheim und Nordend, zur Friedberger Landstraße und in die Innenstadt Radverkehr hat in den letzten Jahren auch durch die Einführung von E-Bikes für die Alltagsmobilität erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat zugenommen, die regelmäßig das Fahrrad auch zur Fahrt zu Schule oder Arbeitsplatz nehmen, und das nicht nur, weil es die umweltverträglichere Variante gegenüber dem Verkehr mit Verbrennungsmotor ist, sondern auch, weil in der Praxis auf etlichen Routen Fahrräder etwa gleich schnell wie Autos im Stadtverkehr sind, wenn nicht sogar schneller. Eine effektivere Emmissionsreduzierung von CO2 als beim Umstieg vom Auto aufs Fahrrad für alltägliche Fahrten ist fast nicht zu erreichen. Daher müssen dringend die Radwegeverbindungen auf diesen Alltagsverkehr eingerichtet und Hindernisse und Hemmnisse beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 177/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 586/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird bezüglich des Aufstellungsgebiets mit folgender Maßgabe beschlossen: Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den Grüngürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Für das Gebiet werden an B 3a und Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt. Es wird ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz untergebracht. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen B 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, so dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zu Lasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ad 8: Auf Grund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule (B 505 vom 28.10.2013). Bei einer Bebauung von Berkersheim-Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim-Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 579/10 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird zurückgestellt, bis folgende, bezüglich des Aufstellungsgebiets bestehende Fragen geklärt sind: Wie soll die Verkehrserschließung mit ÖPNV und Individualverkehr erfolgen? Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für dieses Gebiet an B 3a und Main-Weser-Bahn erforderlich? Wer zahlt die Lärmschutzmaßnahmen? Wie genau soll die Beimischung von Geschosswohnungsbau aussehen? Warum werden Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b in das Bebauungsplangebiet einbezogen? Wie sollen die Streuobstwiesen, die das gesamte Gebiet durchziehen, erhalten werden? Wo können in dem Gebiet Spiel- und Bolzplätze untergebracht werden? Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Mit den täglichen Einkäufen wird die Strecke zum Bus weit werden. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt so zwischen B 3a und der Main-Weser-Bahn, dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Schon insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist für die Anwohner keine wirkliche Alternative, zumal nicht klar ist, wie dabei mit den Erbpachtgrundstücken in diesem Bereich umgegangen werden muss. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwerlich möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Wenn dieses in dem Gelände aber auch noch untergebracht werden muss, ansonsten sind in diesem Bereich alle verbleibenden Flächen besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf, so verbleibt für eine Wohnbebauung entsprechend weniger Platz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 579/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2014, OF 569/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig als möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortes überdeutlich hörbar ist. Begründung: Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden sollen: die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagen-Verkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am - im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen - Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, so dass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2868 2014 Die Vorlage OF 569/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 521/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für einen Bolzplatz mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim-Ost Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2014 ausreichende Mittel für den Erwerb eines Grundstücks und die Errichtung eines Bolzplatzes mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim Ost vorzusehen. Begründung: Für ältere Kinder und Jugendliche im Kernort Berkersheim steht nach Rückbau des Spielplatzes Am Herrenhof hauptsächlich auf den Bedarf von Kleinkindern keine Spielfläche mehr zur Verfügung. Nach Ansicht der Mehrheit des Ortsbeirats ist dieser Spielplatz wegen der davon ausgehenden Lärmbelästigung auch nicht einmal mit einer Tischtennisplatte ausrüstbar. Deshalb ist grundlegend Abhilfe zu schaffen. Solange im Außenbereich in Berkersheim-Ost noch Flächen zur Verfügung stehen, die nicht zum Grüngürtel gehören, sollte dort deshalb ein Bolzplatz mit Tischtennisanlage geschaffen werden, um gerade größeren Kindern und Jugendlichen ein Angebot zu bieten. Die nächsten öffentlichen Bolzplätze von dort befinden sich entweder am Frankfurter Berg oder am Frankfurter Bogen und sind deshalb unzumutbar weit für die dort wohnenden Kinder. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 222 2013 Die Vorlage OF 521/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 150/13 Betreff: Radwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke Der Ortsbeirat 13 möge beschließen, den Ortsbeirat 10 zu bitten, sich folgendem Antrag anzuschließen: Der ca. 400 Meter lange Feldweg, der zwischen der Bahnstation Berkersheim und der Bahndamm-Unterführung zur Straße "Im Wiesengarten" parallel zu den Gleisen verläuft, soll für die ganzjährige Fahrradnutzung befestigt und als Fahrradweg ausgeschildert werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten mit der Bahn baldmöglichst entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Der Feldweg, der ca. 400 Meter parallel zum Bahndamm von der Bahnstation Berkesheim hin zur Bahndammunterführung an der Straße "Im Wiesengarten" verläuft, ist in einem sehr schlechtem Zustand. Schon leichter Regen führt zu Pfützen und Verschlammung. Er ist somit die meiste Zeit des Jahres als Fahrradweg ungeeignet. Der nach der Unterführung folgende Anstieg in den Straßen "Im Wiesengarten" und "Am Herrenhof" ist zwar recht steil, doch es gibt immer mehr Pendler aus den nördlichen Stadtteilen, die sich mit E-Bikes auf den Weg zur Arbeit in die Innenstadt machen. Auf dem Weg zur Arbeit spielt hier die Steigung keine Rolle mehr, sondern vielmehr, ob man in Ermangelung einer Umgehung an einer Schranke 10-15 Minuten warten muss. Der beschrankte Bahnübergang in Berkersheim ist häufig und auch für längere Zeiträume von 10-15 Minuten geschlossen. Eine Befestigung des oben beschriebene Feldwegs und seine Ausschilderung als Radweg wäre für Radfahrer, und insbesondere E-Bikefahrer, eine hochattraktive alternative Wegeführung. Sie könnten unabhängig von der Schrankenschließung ihren Weg fortsetzen und deutlich schneller am Arbeitsplatz sein. Diese Maßnahme ist geeignet die Zahl der radfahrenden Pendler nach Frankfurt deutlich zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 150/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 454/10 Betreff: Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass an einem der Abfallbehälter in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim noch ein Hundetütenspender befestigt wird. Ein Pate für das Beschicken des Spenders kann vom Ortsbeirat benannt werden. Begründung: Die Hundetütenspender auf dem Berkersheimer Feld und An der Roseneller haben sich bewährt und zu einer Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Auf der Straße Im Klingenfeld, wo es einen solchen Spender nicht gibt, ist diese Belastung nach wie vor groß. Insofern sollte auch dort ein Spender angebracht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2181 2013 Die Vorlage OF 454/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2013, OF 380/10 Betreff: Parkplätze an der Verbindung Am Honigberg/Am Hohlacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich wäre auf dem Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker noch zwei legale Parkplätze einzurichten und den übrigen Bürgersteig so abzusichern, dass er nicht mehr zugeparkt wird. Begründung: Der Bürgersteig an der Verbindung zwischen den Straßen Am Honigberg/Am Hohlacker ist teilweise sehr breit, so dass dort etwa zwei Fahrzeuge parken könnten. Der übrige Teil des Bürgersteigs ist aber keinesfalls geeignet, um hier zu parken, weil in diesem Bereich viele Kinder auf dem Weg zur Michaelis-Kita unterwegs sind und teilweise auch mit Kinderfahrzeugen den Bürgersteig befahren. Es ist aber zunehmend zu beobachten, dass auch dieser enge Teil des Bürgersteigs zugeparkt wird, so dass Kinder nicht mehr passieren können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1886 2013 Die Vorlage OF 380/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.
Unterstützer: 258
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